Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Charteryachten und Reiseleistungen
Das Reisebüro TOERN.de bietet diverse Leistungen verschiedener Reise-/Charterveranstalter an. Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt ausschließlich ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, im Rahmen dessen sich das Reisebüro verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäß und sorgfältig vorzunehmen. Ein Reise- bzw. Mietvertrag kommt hingegen ausschließlich mit dem jeweils für die gewünschte Leistung dem Kunden bekannten Reiseveranstalter zustande.
Die gewünschte Vermittlung unterliegt insbesondere folgenden Bedingungen:
1) Abschluss des Vertrages
Das Reisebüro leitet die Reise- bzw. Charterwünsche des Kunden an den ausgesuchten Veranstalter weiter. Mit Bestätigung durch den Veranstalter kommt der Reise-/Chartervertrag mit diesem Veranstalter zustande. Dem Reise-/Chartervertrag und der Reise-/Charterleistung liegen ausschließlich die Vertragsbedingungen des Veranstalters sowie die Leistungsbeschreibungen des Veranstalters zugrunde. Sonderwünsche stellen nur unverbindliche Wünsche dar. Über die Leistungsbeschreibungen hinausgehende Zusagen bedürfen nach fast allen allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter einer ausdrücklichen schriftlichen Aufnahme in der Reisebestätigung.
2) Anzahlung
Auch wenn der Veranstalter keine oder nur eine geringere Anzahlung fordert, so hat der Kunde dem Reisebüro mit verbindlicher Abgabe seines Buchungswunsches eine Anzahlung zu leisten. Kommt die Buchung nicht zustande, so wird die Anzahlung unverzüglich rückerstattet. Für Charteryachten und Yachtcharter mit Skipper gelten besondere Zahlungsbedingungen.
3) Bezahlung des (Rest-) Reise-/Charterpreises
Der Rest des Reise-/Charterpreises ist spätestens bei Aushändigung der Reise-/Charterunterlagen zu entrichten. Die Zahlung kann nur in gesicherter Form vorgenommen werden, also in bar oder per Überweisung. Wünscht der Kunde die Versendung der Unterlagen, so kann diese erst erfolgen, wenn der Reisepreis dem Konto des Reisebüros gutgeschrieben ist.
4) Rücktritt von der gebuchten Reise/Charter
Die durch den Rücktritt anfallenden Kosten ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Konditionen des Veranstalters. Das Reisebüro hat auf die Höhe dieser Entschädigung keinen Einfluss. Auf die jeweiligen Reisebedingungen wird verwiesen.
5) Leistungen verschiedener Veranstalter
Wird das Reisebüro vom Kunden beauftragt, verschiedene Reise-/Charterleistungen bei verschiedenen Veranstaltern anzufragen und für diese zu vermitteln, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit dem Reisebüro nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung des Reisebüros aus verwaltungstechnischen Gründen zusammengefasst werden. Das Reisebüro ist nur Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung. Der Kunde wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reise- bzw. Charterleistungen auf verschiedene Veranstalter auch Nachteile erwachsen können, da bei einer evtl. Schlechtleistung eines Veranstalters dann Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reise-/Charterpreises in aller Regel nur der an diesen abgeführte Reisepreis sein wird, nicht jedoch der insgesamt für die Reise aufgewendete Betrag, der naturgemäß deutlich höher liegen wird.
6) Reiseversicherung
Der Abschluß von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittkostenversicherung, wird ausdrücklich empfohlen. Nur in Ausnahmefällen sind Versicherungen bei Pauschalreisen bereits im Leistungspaket inbegriffen.
7) Haftung
Das Reisebüro haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Information, Beratung und Buchungsabwicklung im Rahmen des
Geschäftsbesorgungsvertrages. Für die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen haftet das Reisebüro nicht. Der Kunde hat sich insoweit ausschließlich an den Veranstalter zu wenden, wobei der Kunde ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen wird, dass etwaige Mängel in aller Regel unverzüglich vor Ort an die jeweilige Reiseleitung/Charterbasis bekanntzugeben sind und darüber hinaus auch Ansprüche spätestens 1 Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise beim Veranstalter unter Angabe der aufgetretenen Mängel anzumelden sind. Die Schriftform mit Zustellnachweis wird empfohlen.
Die Haftung des Reisebüros im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages wird auf die Höhe des Reisepreises begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.
8) Gerichtsstand/ Anzuwendendes Recht
Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Würzburg vereinbart.
Als für eine Auseinandersetzung anzuwendendes Recht wird das deutsche Recht als Recht des Sitzes der Agentur vereinbart.
Stand: 01/2020